Bundesverfassungsgerichtsurteil zu allgemeinen Studiengebühren

Zum Originalurteil geht es hier

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 26.1. das allgemeine Studiengebührenverbot aufgehoben. Das bedeutet, daß die Länder ab sofort nach ihren Vorstellungen allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester erheben können. In ersten Stellungnahmen u.a. aus der Landesregierung war von zügiger Einführung und langfristig bis zu 2500 € die Rede

Eine mögliche Konsequenz ist, dass wir alle, also auch DU, schon ab dem kommenden Wintersemester bis zu 1000 (mindestens aber 500) € pro Semester zahlen müssen. Das gilt nicht nur für die zukünftigen Studienanfänger, sondern auch für diejenigen Studierenden, die bereits an einer deutschen Universität eingeschrieben sind!

Die Vermutung, Studiengebühren würden vom BAFöG-Amt oder durch Stipendien bezahlt ist nicht zutreffend, den Stipendien gibt es ebensowenig wie Kredite; auch das BAFöG-Amt übernimmt die Gebühren nicht, da sie zur Deckung des Landeshaushaltes verwendet werden sollen. Das Geld bleibt also auch nicht an den Unis sondern fließt direkt zur Deckung des Haushaltslochs ab.

Besonders hart betroffen sind von dieser neuen Regelung womöglich Leute, die das sogenannte Bildungsguthaben von Regelstudienzeit + 4 Hochschul-Semestern bereits überschritten haben, denn die derzeitigen Langzeitstudiengebühren von 500 € sollen (zumindest nach bisherigen Plänen) nicht erlassen werden, sondern noch dazukommen!

Wenn ihr wissen möchtet oder euch persönlich einbringen wollt, dann kommt zur

Info-Veranstaltung des AK Bildung,
nächster Dienstag, 20 Uhr c.t.
in der AStA-Sitzecke im Mensagebäude

 
  news/bundesverfassungsgerichts-urteil.txt · Zuletzt geändert: 14.03.2005 19:39 von 134.106.181.36 (bildung)
 
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